
Registrierkassenpflicht und gleichzeitige Abschaffung der Bonpflicht
Stellungnahme von fiskaly zum Koalitionsvertrag vom 9. April 2025
Was sieht der neue Koalitionsvertrag in Bezug auf Kassensysteme vor?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro einzuführen. Gleichzeitig soll die bisherige Bonpflicht – also die Pflicht zur Belegausgabe – abgeschafft werden. Zur Abschaffung der Bonpflicht sind bisher keine Details bekannt: Ob dies nur für bestimmte Branchen, Transaktionshöhen etc. gelten soll oder ob die Bonpflicht allgemein abgeschafft wird.
Wie bewertet fiskaly die Einführung der Registrierkassenpflicht?
Hintergrund: KassenSichV in Deutschland – Manipulationssichere Aufzeichnungssysteme
Deutschland führte sein Fiskalisierungssystem 2020 durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ein. Sie besteht aus verschiedenen Säulen, um einen sicheren Prüfkreislauf zu garantieren:
- TSE: Die Verordnung schreibt vor, dass alle Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitsenrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Die TSE zeichnet jede Transaktion manipulationssicher auf und generiert eine digitale Signatur, um Manipulationen zu verhindern. Diese signierten Transaktionsdaten werden gespeichert und müssen für Prüfungen durch die Finanzbehörden verfügbar sein.
- DSFinV-K-Format: Transaktionsdaten müssen im standardisierten DSFinV-K-Format (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) aufgezeichnet werden. Dies erleichtert die Überprüfung und Analyse der Daten während steuerlicher Prüfungen. Diese Standardisierung stellt sicher, dass alle Kassendaten vollständig, nachvollziehbar und überprüfbar sind.
- Belegpflicht: Unternehmen sind verpflichtet, für jede Transaktion einen Beleg auszustellen, unabhängig von der Zahlungsart. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass alle Verkäufe erfasst und korrekt gemeldet werden.
- Meldepflicht: Ab Januar 2025 müssen alle in Deutschland tätigen Unternehmen elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler) sowie TSE-Details beim Finanzamt melden.
- Einführung der Registrierkassenpflicht – der nächste Schritt in der Fiskalisierung:
fiskaly begrüßt alle Maßnahmen, die auf mehr Transparenz, Steuergerechtigkeit und Fairness im Wettbewerb abzielen. Die verpflichtende Nutzung von elektronischen Kassensystemen, zusammen mit einer zertifizierten TSE, ist ein längst überfälliger Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Stärkung der legalen Wirtschaft.
Als Anbieter von cloudbasierten Fiskalisierungslösungen sehen wir darin einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zu einer digitalen und vertrauenswürdigen Steuerinfrastruktur.
Was ist problematisch an der Abschaffung der Bonpflicht?
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) im Kassensystem sorgt zwar für eine manipulationssichere Aufzeichnung jeder Transaktion – doch ohne Beleg gibt es kein direktes Kontrollmittel. Weder Verbraucher*innen noch Prüfbehörden können dann nachvollziehen, ob eine Transaktion wirklich stattgefunden hat oder korrekt aufgezeichnet wurde – Geschäfte könnten die Transaktion schlichtweg am Kassensystem vorbei abwickeln.
Die Belegausgabe ist ein zentrales Element im Prüfkreislauf der Fiskalisierung. Wird sie abgeschafft, entsteht eine gefährliche Lücke, die Manipulationen Tür und Tor öffnet.
Welche Position nimmt fiskaly ein?
Die Registrierkassenpflicht muss zwingend mit einer Bonpflicht – idealerweise digital – kombiniert werden. Für bestimmte Fälle können Ausnahmeregeln eingeführt werden.
Ein häufig genannter Kritikpunkt an der Belegausgabepflicht ist der vermeintliche Mehraufwand im Alltag: Warum für jeden kleinen Einkauf einen Zettel? Viele Bons landen ungelesen direkt im Müll – das erzeugt unnötigen Papiermüll und belastet Umwelt wie auch kleine Betriebe im Betriebsablauf. Diese Kritik ist nachvollziehbar.
Gleichzeitig darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Beleg eine zentrale Rolle im Kontrollkreislauf der Fiskalisierung spielt. Er ist der einzige direkt sichtbare Nachweis, dass eine Transaktion tatsächlich aufgezeichnet wurde – für Kund*innen und Prüfbehörden gleichermaßen. Der Lösungsansatz liegt daher nicht in der Abschaffung, sondern in der Modernisierung der Belegausgabe: Mit digitalen Bons – z. B. per QR-Code, App oder E-Mail – bleibt die Transparenz erhalten, während der Kunde frei entscheiden kann, ob und in welcher Form er den Beleg erhalten möchte.
Wir verstehen das politische Ziel, kleine Betriebe zu entlasten und anfallenden Papiermüll zu vermeiden. Gleichzeitig glauben wir, dass mit dem Wegfall der Belegausgabe der gesamte Prüfkreislauf der Fiskalisierung unterbrochen wird.
Daher schlagen wir vor:
- Kein Schlupfloch entstehen zu lassen, das es ermöglicht, Transaktionen am System vorbei abzuwickeln.
- Eine weiterhin technologieoffene Umsetzung der Bonpflicht z. B. per QR-Code, App oder E-Mail – es gibt hierzu eine Vielzahl an Lösungen auf dem Markt, die das Papierproblem umgehen und gleichzeitig sicherstellen, dass Transaktionen auch wirklich im Prüfsystem aufgezeichnet werden.