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4 häufige Mythen zur Umsetzung digitaler Belege

Stefan Kohlbacher, Produktmanager für den digitalen Beleg
Stefan Kohlbacher
Produktmanager für den digitalen Beleg
4 min Lesezeit

Nach der politischen Forderung, die Belegerteilungspflicht für Beträge unter 30€ aufzuheben, wird das Thema in österreichischen Medien aktuell intensiv diskutiert. Dabei hat auch das Potential digitaler Belege mehr Aufmerksamkeit gewonnen.

Als Produktmanager für den digitalen Beleg von fiskaly und Fiskalisierungsexperte ist Stefan Kohlbacher mit den Details zum Thema bestens vertraut. In diesem Beitrag klärt er über einige der Mythen zur Umsetzung von digitalen Belegen auf, die im Zuge der öffentlichen Diskussion oft genannt werden.

Mythos 1: Die Digitalisierung von Belegen ist kostenintensiv und aufwendig

Die gängige Annahme, dass eine Einführung digitaler Kassenbons mit hohem finanziellen Aufwand für HändlerInnen verbunden und somit nur großen Marktteilnehmern vorbehalten ist, stimmt nicht. Lösungen für digitale Belege sind nicht teuer. Es können zudem bestehende Investitionsförderungen im Bereich Digitalisierung wie z.B. von Austria Wirtschaftsservice und der Vienna Business Agency genutzt werden. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass der Einsatz digitaler Belege durchaus Kosten an der Hardware sowie im Betrieb einspart.

Mythos 2: Bei der Nutzung digitaler Belege müssen KundInnen ihre Daten bereitstellen

Eine komplett anonyme Übermittlung durch das Scannen von QR-Codes ist jederzeit und niederschwellig möglich. Dass das Erfassen und Speichern in Verbindung mit persönlichen Daten (z.B. Kunden-App etc.) weitere Vorteile für HändlerInnen, aber auch für KonsumentInnen mit sich bringt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Mythos 3: Digitale Belege verlängern die Wartezeit an der Kassa

In einigen Branchen würde die Zahlungsabwicklung an der Kasse erheblich verlangsamt werden. Das mag der Fall sein, wenn persönliche Daten zuerst zeitaufwendig erfasst werden müssen, nicht aber wenn die Zustellung eines digitalen Bons per QR-Code oder, noch besser, mit direkter Banking-Integration funktioniert.

Mythos 4: Digitale Belege werden nicht automatisch an das Finanzamt übermittelt

Eine rechtskonforme Belegerteilungspflicht im Rahmen der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist auch durch digitale Belege gewährleistet. Zudem ist es richtig, dass jede Registrierkasse direkt über eine Schnittstelle mit dem Finanzministerium verbunden ist, allerdings dient diese nur zur Registrierung der Kassa und deren Sicherheitseinrichtungen, sowie deren Konfiguration. Eine Übermittlung pro Transaktion bzw. eines Belegs findet nicht über diesen Weg statt.

Die geforderte Bagatellgrenze von 30 Euro für die Belegerteilungspflicht stellt daher in meinen Augen eine Herausforderung für alle Beteiligten dar: Der Wegfall einer großen Menge an Belegen bedeutet auch den Wegfall eines wichtigen Aspekts des bisher vorgesehenen Prüfkreislaufs und kann sowohl für die Finanzverwaltung als auch für den Händler einen deutlich höheren Zeitaufwand sowie eine potentielle Störung des Geschäftsbetriebes auslösen.

– Stefan Kohlbacher, Produktmanager für den digitaler Beleg von fiskaly

Die Debatte rund um den Kassenbeleg bleibt jedenfalls spannend und ist absolut zeitgemäß. Digitale Belege sind eine ausgezeichnete Lösung mit vielen Vorteilen, aber einige Herausforderungen für eine friktionslose Umsetzung und Umstellung sind noch zu meistern. Wir freuen uns auf den Dialog!