Wie Veri*factu und "Crea y crece"-Gesetz Anbieter von Abrechnungs-Software in Spanien betreffen
Was sind das neue Gesetz "Crea y crece" und Veri*factu?
In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung im Bereich der Besteuerung und Rechnungsstellung in Spanien einen großen Schritt nach vorne gemacht und dabei mehrere Hauptziele verfolgt:
- die Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichem Sektor
- Verbesserung der Transparenz und Verhindern von Steuerbetrug
- Bekämpfung von Zahlungsverzug
- Angleichung der nationalen Gesetzgebung an die internationalen Vorschriften
In diesem Zusammenhang gibt es zwei neue wichtige Gesetze, die nicht nur für Unternehmen und Fachleute, sondern auch für unabhängige Softwareanbieter und Softwareentwickler, die sich auf Rechnungsstellung und Besteuerung fokussieren, neue Herausforderungen darstellen. Die Rede ist von den neuen Gesetzen zur Betrugsbekämpfung und zu “Crea y Crece”, deren Auswirkungen für Softwareentwickler und ISV äußerst relevant sind, da beide Vorschriften voraussichtlich 2024 für sie verbindlich werden.
Das neue Betrugsbekämpfungsgesetz in Spanien
Um die Manipulation der Rechnungsstellung und Buchhaltung von Unternehmen in Spanien zu verhindern, fördert das Betrugsbekämpfungsgesetz 11/2021 vom 9. Juli Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug. Es besagt, dass die Rechnungssoftware die Änderung und Zerstörung der Aufzeichnungen im Rechnungsstellungsprozess verhindern muss und dass sie alle Rechnungsaufzeichnungen an die nationalen Steuerbehörden (AEAT) senden muss.
Es legt auch die Bedingungen fest, die jene Betrugsbekämpfungssoftware oder Veri*factu-Software erfüllen muss, die von Unternehmen und Freiberuflichen bei der Ausstellung von gewöhnlichen und vereinfachten Rechnungen gemäß der neuen Vorschriften verwendet werden muss. Das Wort Veri*factu steht für "Überprüfbare Rechnung im elektronischen Büro der AEAT", im Spanischen "factura verificable".
Das neue “Crea y crece”-Gesetz in Spanien
Das Gesetz 18/2022 vom 28. September über die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, allgemein bekannt als "Crea y crece"-Gesetz, zielt wiederum darauf ab, die Digitalisierung zu fördern, den Zahlungsverzug von Unternehmen und Selbstständigen zu bekämpfen und die Unternehmensführung durch die Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung zu verbessern. Daher müssen alle Unternehmen und Freiberuflichen ihre Rechnungsstellungssysteme auf die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) anpassen oder umstellen. Rechnungen in Excel oder anderen traditionellen Formaten werden in Spanien bei B2B-Transaktionen nicht mehr akzeptiert.
Wie wirken sich das "Crea y crece"-Gesetz und Veri*factu auf die Anbieter von Rechnungssoftware aus?
Eine primäre Gemeinsamkeit beider Verordnungen ist die Ausweitung der Verpflichtung zur angemessenen Anwendung des Rechts auf Softwareentwickler und ISV. Ist dies sinnvoll? Auf jeden Fall. Wenn die Software so konzipiert und entwickelt wurde, dass sie Betrug und Zahlungsverzug verhindert, und Unternehmen und Freiberufliche von nun an ihre Rechnungen und Steuern über eine solche Software abwickeln müssen: Problem gelöst!
Eine weitere große Änderung: Die Abrechnungssoftware muss nicht nur gemäß der Vorschriften arbeiten, sondern ist auch für die korrekte Verwendung der Software verantwortlich. Mit anderen Worten: Wenn nachgewiesen wird, dass SteuerzahlerInnen Steuerbetrug begangen haben, sieht das neue Betrugsbekämpfungsgesetz vor, dass die entsprechenden Geldstrafen sowohl für die betroffenen SteuerzahlerInnen (Unternehmen oder Freiberufliche) als auch für das Unternehmen, das für seine Rechnungssoftware verantwortlich ist, verhängt werden.
Deshalb ist es besonders wichtig, die Vorschriften im Detail zu verstehen und sicherzustellen, dass die Softwareanbieter nicht nur zu 100 % mit VeriFactu und dem "Crea y crece"-Gesetz übereinstimmt, sondern auch laufend gemäß den Vorschriften aktualisiert wird, was wir mit unserer fiskaly SIGN ES Lösung garantieren.
Eine weitere Anforderung an Softwareentwickler (oder SIF, nach dem Akronym "Sistemas Informáticos de Facturación" - EDV-Abrechnungssysteme, wie sie im Betrugsbekämpfungsgesetz genannt werden) ist die Zertifizierung durch die AEAT (Spanische Steuerbehörde). Diese Registrierung bestätigt, dass die Software vorschriftsmäßig funktioniert und dass sie die Daten der SteuerzahlerInnen sofort offiziell an die zuständigen Behörden weiterleiten kann, wobei die Integrität und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleistet wird.
Im Falle des “Crea y crece”-Gesetzes ist es für Anbieter und ISV von Rechnungsstellungssystemen von entscheidender Bedeutung, die korrekte Verbindung mit der öffentlichen Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung zu gewährleisten, an die die Rechnungsunterlagen der SteuerzahlerInnen gesendet werden.
Wann treten das "Crea y crece"-Gesetz und Veri*factu in Kraft und wann müssen die Entwickler von Abrechnungssoftware diese umsetzen?
Obwohl die endgültigen technischen Anforderungen beider Verordnungen in der ersten Hälfte des Jahres 2023 veröffentlicht werden sollten, wurden nur die Entwürfe zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde in beiden Fällen eine öffentliche Konsultation eingeleitet, bei der alle Beteiligten die Möglichkeit hatten, Einwände und Verbesserungsvorschläge vorzubringen.
Zeitplan für die Umsetzung des Betrugsbekämpfungsgesetzes
Im Bezug auf das Gesetz zur Betrugsbekämpfung (VeriFactu-Software) haben die Softwareentwickler und -verkäufer maximal 9 Monate Zeit, um das neue Gesetz ab dem Datum des Inkrafttretens des Ministerialerlasses, der die technische Vorschrift entwickelt, zu erfüllen. Aus dem zuletzt veröffentlichten Entwurf geht hervor, dass die Anpassung der Software an die Vorschriften spätestens am 1. Juli 2024 erfolgen muss, d.h. an jenem Tag, an dem die Steuerzahler in der Lage sein werden, die neue Verordnung zu erfüllen und ihre Rechnungen gemäß dieser Verordnung zu erstellen. Es ist anzumerken, dass das Betrugsbekämpfungsgesetz und damit die Anforderungen an die Veri*factu-Software alle auf spanischem Staatsgebiet ausgeübten Tätigkeiten betreffen (mit Ausnahme des Baskenlandes, für das die TicketBAI-Verordnung gilt) und mit der SII (Sofortige Auskunftserteilung) koexistieren werden.
Zeitplan für die Umsetzung des “Crea y crece”-Gestzes
Andererseits legt das “Crea y crece”-Gesetz fest, dass "die Ministerien für Wirtschaft und digitale Transformation und für Finanzen und öffentliche Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die technischen und informationellen Anforderungen festlegen, die in der elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, um das Zahlungsdatum zu überprüfen und die durchschnittlichen Zahlungsfristen zu erhalten, sowie die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den Anbietern technologischer Lösungen für elektronische Rechnungen und die Anforderungen an die Sicherheit, Kontrolle und Standardisierung der Geräte und Computersysteme, die die Dokumente erzeugen. [...] Die Frist für die Genehmigung dieser rechtlichen Entwicklungen beträgt sechs Monate ab der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Staatsanzeiger (BOE). [...] Vor der Verabschiedung des Gesetzes eröffnet die Regierung eine Frist für die öffentliche Auslegung der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung, damit die interessierten Parteien ihre Einwände vorbringen können”.
Die Phase der öffentlichen Konsultation wurde im März und erneut im Juli 2023 eröffnet, und wir warten derzeit auf die endgültige Genehmigung der Entwicklung der Verordnung, die voraussichtlich vor Ende des Sommers 2023 veröffentlicht wird. Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 8 Millionen Euro beträgt die Befolgungspflicht für die Steuerzahler ein Jahr ab der Verabschiedung der Verordnung, für die übrigen Unternehmen und Freiberuflichen zwei Jahre. Es ist daher zu erwarten, dass große Unternehmen bereits im Sommer 2024 die elektronische Rechnungsstellung bei B2B-Transaktionen verpflichtend einsetzen werden. In diesem Fall wurde für die Entwickler von Rechnungssoftware keine spezifische Umsetzungsfrist festgelegt, die über die für Großunternehmen vorgeschlagene hinausgeht.
Welche Art von Software wird von dem "Crea y crece"-Gesetz und Veri*factu betroffen sein?
Das Betrugsbekämpfungsgesetz bezieht sich auf die Rechnungssoftware durch die Definition von SIF, dem Akronym für Sistema Informático de Facturación (computergestütztes Rechnungssystem). Ein SIF wird als die Gesamtheit von Hard- und Software betrachtet, die zur Ausstellung von Rechnungen verwendet wird und die folgenden Aktionen durchführt:
- Ermöglichung der Eingabe von Rechnungsdaten.
- Speicherung der Fakturierungsinformationen, entweder durch Speicherung im computergestützten Rechnungssystem selbst oder durch Ausgabe außerhalb des Systems auf einem physischen Träger jeglicher Art und Beschaffenheit oder durch telematische Übertragung an ein anderes computergestütztes System, unabhängig davon, ob es sich um ein Rechnungssystem handelt oder nicht.
- Die Verarbeitung der Rechnungsdaten durch ein beliebiges Verfahren, um andere abgeleitete Ergebnisse zu erzielen, unabhängig davon, wo dieses Verfahren durchgeführt wird, sei es im Computersystem für die Rechnungsstellung selbst oder in einem anderen Computersystem, nachdem die Daten auf direktem oder indirektem Weg dorthin übermittelt wurden.
Das "Crea y crece"-Gesetz schreibt vor, dass alle "computergestützten oder elektronischen Systeme und Programme, die die Buchführungs-, Fakturierungs- oder Verwaltungsprozesse der Wirtschaftsbeteiligten unterstützen, die Integrität, Erhaltung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen ohne Interpolationen, Auslassungen oder Änderungen, die nicht ordnungsgemäß in den Systemen selbst vermerkt sind, gewährleisten müssen". Für diese Softwares werden mehrere technische Spezifikationen festgelegt, und sie müssen ordnungsgemäß zertifiziert werden.
Wenn Sie also ein ISV oder Entwickler von Abrechnungssoftware sind, werden sich beide Gesetze auf die Art und Weise auswirken, wie Sie arbeiten, kommunizieren und Ihren Service für Ihre Kunden umsetzen. Wir von fiskaly helfen nicht nur Unternehmen und Freiberuflichen bei der Fiskalisierung, sondern bieten auch anderen Softwareentwicklern, POS-Anbietern und ISV Unterstützung und Service bei der Fiskalisierung ihrer Geschäfte. Unsere SIGN ES Lösung entspricht diesen beiden neuen Gesetzen sowie TicketBAI (dem Gegenstück zu Veri*factu in der spanischen Region Baskenland). Durch die Zusammenarbeit mit fiskaly stellen Sie sicher, dass Ihre Software durch die Integration einer einzigen API immer auf dem neuesten Stand ist.