Wie Veri*factu und "Crea y crece"-Gesetz Anbieter von Abrechnungs-Software in Spanien betreffen

Rocío Arquiola, Fiskalisierungs-Expertin Spanien
Rocío Arquiola
Fiskalisierungs-Expertin Spanien
8 min Lesezeit

Was sind das neue Gesetz "Crea y crece" und Veri*factu?

In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung im Bereich der Besteuerung und Rechnungsstellung in Spanien einen großen Schritt nach vorne gemacht und dabei mehrere Hauptziele verfolgt:

  • die Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichem Sektor
  • Verbesserung der Transparenz und Verhindern von Steuerbetrug
  • Bekämpfung von Zahlungsverzug
  • Angleichung der nationalen Gesetzgebung an die internationalen Vorschriften

In diesem Zusammenhang gibt es zwei neue wichtige Gesetze, die nicht nur für Unternehmen und Fachleute, sondern auch für unabhängige Softwareanbieter und Softwareentwickler, die sich auf Rechnungsstellung und Besteuerung fokussieren, neue Herausforderungen darstellen. Die Rede ist von den neuen Gesetzen zur Betrugsbekämpfung und zu “Crea y Crece”, deren Auswirkungen für Softwareentwickler und ISV äußerst relevant sind, da beide Vorschriften voraussichtlich 2024 für sie verbindlich werden.

Das neue Betrugsbekämpfungsgesetz in Spanien


Um die Manipulation der Rechnungsstellung und Buchhaltung von Unternehmen in Spanien zu verhindern, fördert das Betrugsbekämpfungsgesetz 11/2021 vom 9. Juli Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug. Es besagt, dass die Rechnungssoftware die Änderung und Zerstörung der Aufzeichnungen im Rechnungsstellungsprozess verhindern muss und dass sie alle Rechnungsaufzeichnungen an die nationalen Steuerbehörden (AEAT) senden muss.

Es legt auch die Bedingungen fest, die jene Betrugsbekämpfungssoftware oder Veri*factu-Software erfüllen muss, die von Unternehmen und Freiberuflichen bei der Ausstellung von gewöhnlichen und vereinfachten Rechnungen gemäß der neuen Vorschriften verwendet werden muss. Das Wort Veri*factu steht für "Überprüfbare Rechnung im elektronischen Büro der AEAT", im Spanischen "factura verificable".

Das neue “Crea y crece”-Gesetz in Spanien

Das Gesetz 18/2022 vom 28. September über die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, allgemein bekannt als "Crea y crece"-Gesetz, zielt wiederum darauf ab, die Digitalisierung zu fördern, den Zahlungsverzug von Unternehmen und Selbstständigen zu bekämpfen und die Unternehmensführung durch die Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung zu verbessern. Daher müssen alle Unternehmen und Freiberuflichen ihre Rechnungsstellungssysteme auf die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) anpassen oder umstellen. Rechnungen in Excel oder anderen traditionellen Formaten werden in Spanien bei B2B-Transaktionen nicht mehr akzeptiert.

Wie wirken sich das "Crea y crece"-Gesetz und Veri*factu auf die Anbieter von Rechnungssoftware aus?

Eine primäre Gemeinsamkeit beider Verordnungen ist die Ausweitung der Verpflichtung zur angemessenen Anwendung des Rechts auf Softwareentwickler und ISV. Ist dies sinnvoll? Auf jeden Fall. Wenn die Software so konzipiert und entwickelt wurde, dass sie Betrug und Zahlungsverzug verhindert, und Unternehmen und Freiberufliche von nun an ihre Rechnungen und Steuern über eine solche Software abwickeln müssen: Problem gelöst!

Eine weitere große Änderung: Die Abrechnungssoftware muss nicht nur gemäß der Vorschriften arbeiten, sondern ist auch für die korrekte Verwendung der Software verantwortlich. Mit anderen Worten: Wenn nachgewiesen wird, dass SteuerzahlerInnen Steuerbetrug begangen haben, sieht das neue Betrugsbekämpfungsgesetz vor, dass die entsprechenden Geldstrafen sowohl für die betroffenen SteuerzahlerInnen (Unternehmen oder Freiberufliche) als auch für das Unternehmen, das für seine Rechnungssoftware verantwortlich ist, verhängt werden.

Deshalb ist es besonders wichtig, die Vorschriften im Detail zu verstehen und sicherzustellen, dass die Softwareanbieter nicht nur zu 100 % mit VeriFactu und dem "Crea y crece"-Gesetz übereinstimmt, sondern auch laufend gemäß den Vorschriften aktualisiert wird, was wir mit unserer fiskaly SIGN ES Lösung garantieren.

Eine weitere Anforderung an Softwareentwickler (oder SIF, nach dem Akronym "Sistemas Informáticos de Facturación" - EDV-Abrechnungssysteme, wie sie im Betrugsbekämpfungsgesetz genannt werden) ist die Zertifizierung durch die AEAT (Spanische Steuerbehörde). Diese Registrierung bestätigt, dass die Software vorschriftsmäßig funktioniert und dass sie die Daten der SteuerzahlerInnen sofort offiziell an die zuständigen Behörden weiterleiten kann, wobei die Integrität und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleistet wird.

Im Falle des “Crea y crece”-Gesetzes ist es für Anbieter und ISV von Rechnungsstellungssystemen von entscheidender Bedeutung, die korrekte Verbindung mit der öffentlichen Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung zu gewährleisten, an die die Rechnungsunterlagen der SteuerzahlerInnen gesendet werden.

Wann treten das "Crea y crece"-Gesetz und Veri*factu in Kraft und wann müssen die Entwickler von Abrechnungssoftware diese umsetzen?

Zeitplan für die Umsetzung des Betrugsbekämpfungsgesetzes

Der Ministerrat hat am 1. April 2025 eine Änderung des Königlichen Dekrets 1007/2023 verabschiedet, die sich direkt auf den Umsetzungszeitplan von Verifactu auswirkt. Ziel ist es, den Steuerzahlern mehr Anpassungszeit zu geben.

Nach dieser Änderung unterscheiden sich die Umsetzungsdaten je nach Steuerzahler:

  • 01 Januar 2026: Inkrafttreten für Körperschaftsteuerpflichtige (Art. 3.1.a), also juristische Personen. 
  • 01 Juli 2026: Inkrafttreten für natürliche Personen (Einzelunternehmer).

Für Softwarehersteller und Anbieter von Abrechnungssoftware bleibt die Frist zur Anpassung der Systeme an die technischen Anforderungen der Vorschrift der 29. Juli 2025 bestehen.

Zeitplan für die Umsetzung des “Crea y crece”-Gestzes

Andererseits legt das “Crea y crece”-Gesetz fest, dass "die Ministerien für Wirtschaft und digitale Transformation und für Finanzen und öffentliche Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die technischen und informationellen Anforderungen festlegen, die in der elektronischen Rechnung enthalten sein müssen, um das Zahlungsdatum zu überprüfen und die durchschnittlichen Zahlungsfristen zu erhalten, sowie die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den Anbietern technologischer Lösungen für elektronische Rechnungen und die Anforderungen an die Sicherheit, Kontrolle und Standardisierung der Geräte und Computersysteme, die die Dokumente erzeugen. [...] Die Frist für die Genehmigung dieser rechtlichen Entwicklungen beträgt sechs Monate ab der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Staatsanzeiger (BOE). [...] Vor der Verabschiedung des Gesetzes eröffnet die Regierung eine Frist für die öffentliche Auslegung der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung, damit die interessierten Parteien ihre Einwände vorbringen können”.

Das Gesetz 18/2022, bekannt als Gesetz Crea y Crece, führt die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich ein. Obwohl das Gesetz bereits in Kraft ist, schreitet seine regulatorische Umsetzung weiter voran: Der neue Entwurf der Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung befindet sich nach der Veröffentlichung durch das Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation derzeit in der Prüfung.

Laut Entwurf wären die voraussichtlichen Inkrafttretensdaten:

  • Unternehmen mit einem Umsatz von über 8 Millionen €: ein Jahr nach Veröffentlichung der endgültigen Verordnung.
  • Andere Unternehmen: zwei Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung.

Welche Art von Software wird von dem "Crea y crece"-Gesetz und Veri*factu betroffen sein?


Das Betrugsbekämpfungsgesetz bezieht sich auf die Rechnungssoftware durch die Definition von SIF, dem Akronym für Sistema Informático de Facturación (computergestütztes Rechnungssystem). Ein SIF wird als die Gesamtheit von Hard- und Software betrachtet, die zur Ausstellung von Rechnungen verwendet wird und die folgenden Aktionen durchführt:

  • Ermöglichung der Eingabe von Rechnungsdaten.
  • Speicherung der Fakturierungsinformationen, entweder durch Speicherung im computergestützten Rechnungssystem selbst oder durch Ausgabe außerhalb des Systems auf einem physischen Träger jeglicher Art und Beschaffenheit oder durch telematische Übertragung an ein anderes computergestütztes System, unabhängig davon, ob es sich um ein Rechnungssystem handelt oder nicht. 
  • Die Verarbeitung der Rechnungsdaten durch ein beliebiges Verfahren, um andere abgeleitete Ergebnisse zu erzielen, unabhängig davon, wo dieses Verfahren durchgeführt wird, sei es im Computersystem für die Rechnungsstellung selbst oder in einem anderen Computersystem, nachdem die Daten auf direktem oder indirektem Weg dorthin übermittelt wurden.

Das "Crea y crece"-Gesetz schreibt vor, dass alle "computergestützten oder elektronischen Systeme und Programme, die die Buchführungs-, Fakturierungs- oder Verwaltungsprozesse der Wirtschaftsbeteiligten unterstützen, die Integrität, Erhaltung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen ohne Interpolationen, Auslassungen oder Änderungen, die nicht ordnungsgemäß in den Systemen selbst vermerkt sind, gewährleisten müssen". Für diese Softwares werden mehrere technische Spezifikationen festgelegt, und sie müssen ordnungsgemäß zertifiziert werden.

Wenn Sie also ein ISV oder Entwickler von Abrechnungssoftware sind, werden sich beide Gesetze auf die Art und Weise auswirken, wie Sie arbeiten, kommunizieren und Ihren Service für Ihre Kunden umsetzen. Wir von fiskaly helfen nicht nur Unternehmen und Freiberuflichen bei der Fiskalisierung, sondern bieten auch anderen Softwareentwicklern, POS-Anbietern und ISV Unterstützung und Service bei der Fiskalisierung ihrer Geschäfte. Unsere SIGN ES Lösung entspricht diesen beiden neuen Gesetzen sowie TicketBAI (dem Gegenstück zu Veri*factu in der spanischen Region Baskenland). Durch die Zusammenarbeit mit fiskaly stellen Sie sicher, dass Ihre Software durch die Integration einer einzigen API immer auf dem neuesten Stand ist.