TicketBAI & VeriFactu: Rechtliche Verpflichtungen und wen es betrifft

Victoria Waba, Content Marketing Manager
Victoria Waba
Content Marketing Manager
5 min Lesezeit

Sie fragen sich, welche Fiskalisierungsvorschriften in Spanien für Sie relevant sind? Und wie Sie die Vorschriften einhalten können? In diesem Blog-Artikel erklären wir die gesetzlichen Verpflichtungen rund um TicketBAI und Veri*factu und wer davon betroffen ist.

Fiskalisierung in Spanien

Fiskalisierung zielt im Allgemeinen darauf ab, alle Kassenvorgänge manipulationssicher zu erfassen und zu archivieren. Das Finanzamt erhält als Ergebnis eine vollständige Umsatzsteuererklärung.

In den baskischen Provinzen Araba, Gipuzkoa und Bizkaia werden die Fiskalisierungsanforderungen durch TicketBAI geregelt und treten zwischen 2021 und 2024 in Kraft. In den übrigen Regionen Spaniens müssen die Anforderungen mit der Software Veri*factu erfüllt werden, die für 2024 vorgesehen ist.

TicketBAI

TicketBAI (oder TBAI) ist ein softwarebasiertes Fiskalisierungssystem, das im Baskenland zwischen 2021 und 2024 eingeführt wird und die Fiskalisierungsanforderungen umsetzt. In Bizkaia ist TicketBAI Teil der größeren Kontrollstrategie BATUZ.

Rechtliche Verpflichtungen

Um die gesetzlichen Anforderungen für TicketBAI zu erfüllen, muss der Steuerzahler eine Internetverbindung, eine Rechnungssoftware und ein digitales Zertifikat besitzen. Dadurch wird die elektronische Erstellung von XML-Dateien, deren Übermittlung an die Steuerbehörden sowie das Hinzufügen von Identifikationscodes und QR-Codes zu Rechnungen ermöglicht.

Wer von TicketBAI betroffen ist, muss Rechnungs- oder POS-Software verwenden, die Rechnungen vor Manipulation oder Löschung schützt. Wenn Sie Rechnungen oder Verkaufsbelege ausstellen und eine rechtliche Adresse im Baskenland haben oder wenn Sie Software an im Baskenland ansässige Unternehmen verkaufen, hat TicketBAI für Sie Gültigkeit.

Wer ist von TicketBAI betroffen?

TicketBAI gilt für alle natürlichen und juristischen Personen und Einrichtungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die in den Zuständigkeitsbereich der baskischen Steuerverwaltung für persönliche Steuereinkünfte oder Gesellschaftseinkünfte fällt.

Gemäß dem Wirtschaftsabkommen mit der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlandes (Gesetz 12/2012 vom 23. Mai) gilt dies für diejenigen, die Rechnungen oder Verkaufsbelege ausstellen und eine rechtliche Adresse im Baskenland haben.

VeriFactu

Für die übrigen Regionen Spaniens müssen die Fiskalisierungsanforderungen mit der Veri*factu-Software erfüllt werden, die voraussichtlich 2024 implementiert werden soll. Software VeriFactu bezeichnet jene Computersysteme, die den Anforderungen von Gesetz 11/2021 vom 9. Juli über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Steuerbetrug entsprechen und in Echtzeit mit der spanischen Steuerbehörde kommunizieren.

Rechtliche Verpflichtungen

Die genauen gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Verifactu müssen noch definiert werden, es wird jedoch erwartet, dass die Verifactu-Software bis Juli 2024 einsatzbereit sein muss.

Obwohl die technischen Spezifikationen noch nicht veröffentlicht wurden, schreibt der Gesetzentwurf vor, dass Rechnungen einen QR-Code und den Begriff 'Veri*factu' oder 'Factura verificable en la sede automática de la AEAT' (Rechnung überprüfbar in der AEAT - Nationale Steuerbehörde) enthalten müssen. Die Übermittlung von Belegen ist vorerst nicht vorgeschrieben, aber die Software muss dazu in der Lage sein, etwa während eines Audits.

Wer ist von VeriFactu betroffen?

VeriFactu wird für Unternehmen und Selbstständige im gesamten spanischen Gebiet verpflichtend und mit den spezifischen TicketBAI-Vorschriften im Baskenland kompatibel sein.

Darüber hinaus scheint VeriFactu das SII-System (Sofortige Informationslieferung) nicht zu ersetzen, sondern auch jene Steuerzahler miteinzubeziehen, die bisher nicht verpflichtet waren, das SII-System einzuhalten.

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