Verifactu-Implementierungsphase beginnt für Softwareanbieter

Rocío Arquiola, Fiskalisierungs-Expertin Spanien
Rocío Arquiola
Fiskalisierungs-Expertin Spanien
3 min Lesezeit

Am 28 Oktober 2024 erfolgte die offizielle Verabschiedung der Ministerialverordnung, die das Betrugsbekämpfungsgesetz und die technischen Vorschriften für Verifactu-Systeme bestätigt. Damit beginnt der Countdown für Softwarehersteller (POS, ERP, PMS, etc.), ihre Abrechnungssysteme an die Anforderungen des Gesetzes anzupassen. Auch Unternehmen und Freiberufliche müssen ihre Rechnungen mit einer zugelassenen Software zur Betrugsbekämpfung erstellen, haben aber einen längeren Zeitrahmen, um die Anforderungen zu erfüllen.

VeriFactu: Umsetzungsfristen

Die Genehmigung der Ministerialverordnung legt zwei entscheidende Termine fest: 

Verifactu wird für Anbieter von Rechnungssoftware verpflichtend sein ➡️ 29 Juli 2025

Alle Anbieter von Fakturierungssoftware (oder anderer Verwaltungssoftware, die die Möglichkeit der Fakturierung beinhaltet) müssen die technischen Anforderungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes einhalten. Dies umfasst beide Optionen: Rechnungsstellung mit sofortiger Übermittlung an die Steuerbehörden (Verifactu) und die Option der elektronischen Signatur und des verketteten Hash (Non-Verifactu). Der 9-monatige Countdown bis zur verbindlichen Umsetzung beginnt heute. 

Die Verwendung der VeriFactu-Software wird für Unternehmen und Freiberufliche verpflichtend

Der Zeitraum für die verpflichtende Anpassung für Steuerpflichtige wird in den kommenden Mitteilungen der Steuerbehörde festgelegt. Sobald bestätigt, müssen Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von weniger als 6 Millionen Euro verpflichtet mit einer Anti-Betrugs-Software gemäß dem Gesetz arbeiten. Steuerpflichtige können sowohl die Verifactu- als auch die Nicht-Verifactu-Option wählen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung von Verifactu

Eine Besonderheit der spanischen Gesetzgebung im Gegensatz zu anderen Fiskalisierungsvorschriften in Europa besteht darin, dass bei manueller oder automatischer Rechnungsstellung unter Verwendung einer nicht betrugshemmenden Software sowohl das Unternehmen oder der/die Freiberufliche als auch die für den Vertrieb der verwendeten Rechnungssoftware verantwortliche Stelle bestraft werden.

Einerseits werden Unternehmen oder Freiberufliche, die eine Software verwenden, die eine B-Buchhaltung ermöglicht, oder die sich dafür entscheiden, keine Software zur Betrugsbekämpfung für die Rechnungsstellung zu verwenden (z. B. indem sie mit manuellen Methoden oder Excel weiterarbeiten), mit Geldstrafen von bis zu 50.000 € pro Jahr belegt.

Nicht konforme Software, die Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungsstellung zulässt, kann für den Softwarehersteller Strafen von bis zu 150.000 €/Jahr nach sich ziehen. Es wird daher dringend empfohlen, dass Ihr Unternehmen eine von der AEAT zertifizierte Betrugsbekämpfungssoftware verwendet.

Auch wenn noch keine offiziellen Informationen vorliegen, gibt es Hinweise darauf, dass Unternehmen, die sich proaktiv an das Betrugsbekämpfungsgesetz halten, Steuerabzüge erhalten können. So war es beispielsweise bei TicketBAI im Baskenland der Fall, was darauf schließen lässt, dass bei VeriFactu im übrigen Spanien ähnlich vorgegangen wird.

VeriFactu API: Ist Ihre Software bereit, das Betrugsbekämpfungsgesetz zu erfüllen?

SIGN ES, unsere VeriFactu-API, ist bereits darauf vorbereitet, die Anforderungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes zu erfüllen. Sie umfasst alle im Verordnungsentwurf vorab genehmigten Anforderungen, und nach der offiziellen Bestätigung dieser Anforderungen haben wir damit begonnen, alle in der offiziellen Verordnung genannten zusätzlichen Funktionen so bald wie möglich zu erfüllen.

Eine Integration, mehrere Verordnungen.

Mit SIGN ES, unserer VeriFactu-API, stellen Sie nicht nur die Einhaltung des Betrugsbekämpfungsgesetzes und von Verifactu sicher, sondern auch die Einhaltung von TicketBAI in den drei Provinzen des Baskenlandes und die kommenden Anforderungen des Crea y Crece-Gesetzes über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Vermeiden Sie Geldstrafen von bis zu 150.000 € und sorgen Sie für eine einfache Einhaltung des Betrugsbekämpfungsgesetzes, ohne dass Sie Software entwickeln oder ändern müssen.

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