Die Veri*factu-Ministerialverordnung erreicht die Europäische Kommission
📣 Aktualisierung: Die Ministerielle Verordnung für Verifactu wurde am 28. Oktober 2024 veröffentlicht und startet den 9-monatigen Countdown für die verpflichtende Software-Anpassung. Lesen Sie die aktualisierte Nachricht.
Wichtige Punkte der Veri*factu-Ministerialverordnung
Nach dem Anhörungsverfahren im Januar wurde die neue Version der Ministerialverordnung veröffentlicht. Das Update umfasst über 60 Anmerkungen, die darauf abzielen, die Anwendung von Veri*factu für Softwareentwickler und -anbieter sowie für Unternehmen und Fachleute zu vereinfachen.
Überprüfung durch die Europäische Kommission
Bis zum 4. Oktober wird diese neue Version von der Europäischen Kommission geprüft. Trotz der Aufnahme neuer Anmerkungen werden keine wesentlichen Änderungen des Inhalts erwartet.
Was bedeutet das? Sobald die Verordnung genehmigt ist, besteht der nächste Schritt in ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Staates, womit die verbindlichen Einhaltungsfristen der Verordnung für Softwareentwickler und Steuerpflichtige beginnen.
Veri*factu-Termine für Softwareentwickler
Obwohl mit einigen Verzögerungen bei den Fristen zu rechnen ist, halten die offiziellen Dokumente, die noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen, die Fristen und Termine für die Einhaltung ein. Die ersten, die sich an die Verordnung anpassen müssen, sind Unternehmen für Softwareentwicklung, die ab der Veröffentlichung im Amtsblatt des Staates 9 Monate Zeit haben werden, um ihre Abrechnungssysteme an die Veri*factu-Verordnung anzupassen.
In diesem Zusammenhang ist es ratsam, die Umsetzung im Voraus zu planen und die verfügbaren Compliance-Optionen zu bewerten. fiskaly bietet die SIGN ES API an, die eine einfache Integration ermöglicht, um nicht nur Veri*factu, sondern auch TicketBAI, die verpflichtende B2B-E-Rechnung gemäß dem Gesetz „Crea y crece“, sowie die kommende Steuergesetzgebung aus Navarra, die für 2026 erwartet wird, zu erfüllen.
Veri*factu-Zeitplan für Steuerpflichtige
Die Frist für alle Unternehmen und Berufstätige, die im spanischen Territorium tätig sind, die Vorschriften einzuhalten, bleibt in dieser Version weiterhin auf den 1. Juli 2025 festgelegt. In diesem Fall wird Veri*factu weder Unternehmen, die ihren Steuersitz im Baskenland und in Navarra haben, noch diejenigen, die bereits dem Sofortigen Informationsaustausch (SII) unterliegen, betreffen.
Angesichts dieser Termine ist es für Softwareentwickler und Steuerpflichtige entscheidend, die Anpassung ihrer Systeme an die technischen Anforderungen der Veri*factu- und Non-Veri*factu-Systeme zu erwägen.
SIGN ES – die Veri*factu API, die Ihnen hilft, die Vorschriften einzuhalten
Ist es möglich, die Veri*factu-Vorschriften einzuhalten, ohne die Software zu wechseln?
Das Betrugsbekämpfungsgesetz und die Veri*factu-Systeme zielen darauf ab, die Einhaltung von Steuervorschriften zu verbessern und Betrug durch einen digitalisierten Prozess zu bekämpfen. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige Änderungen an ihren Abrechnungssystemen vornehmen müssen, um die Vorschriften einzuhalten. Aber ist es zwingend erforderlich, die Software zu ändern? Nicht unbedingt.
Die Anpassung Ihrer Abrechnungssoftware mit einer Lösung wie SIGN ES ermöglicht jedem ERP-, POS- oder Fakturierungssoftware, die gesetzlichen Anforderungen mit einer einzigen API-Integration zu erfüllen.
SIGN ES: Die Vorteile einer einzigen Integration
Die Integration der Veri*factu API vereinfacht die Einhaltung der Vorschriften und die Wartung der Systeme gemäß den Anforderungen der Steuerbehörde. Durch die Integration von SIGN ES erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes und Veri*factu mit einer einzigen Integration, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Abrechnungssoftware den Anforderungen von TicketBAI, den kommenden Anforderungen des „Crea y Crece“-Gesetzes bezüglich verpflichtender B2B-E-Rechnungen und den kommenden Steuervorgaben der Steuerbehörde von Navarra, die für 2026 erwartet werden, entspricht.
Dies reduziert nicht nur die Kosten, sondern verbessert auch die operative Effizienz und ermöglicht es Unternehmen, sich ohne technische Ablenkungen auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich diese Änderungen auf Sie auswirken und wie Sie sich auf die Umsetzung des Betrugsbekämpfungsgesetzes vorbereiten können, steht Ihnen unser Expert*innen-Team zur Verfügung.